Satzung der KG Prinzengarde Düren 1952 e.V.
Die Prinzengarde Düren e.V. 1954, wurde von karnevalsbegeisterten Bürgern ins Leben geru- fen, um dem karnevalistischem Leben in Düren weiteren Auftrieb und neue Impulse zu geben.
Trotz weltbewegender, wirtschaftlicher und politischer Spannungen soll der rheinische Humor und der Glaube an die Schönheit unserer Vaterstadt Düren erhalten bleiben.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Ämterbezeichnungen gelten selbstverständlich gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.
Die Jahreshauptversammlung findet alljährlich bis spätestens im Monat Mai statt. In ihr sind insbesondere Beschluss zu fassen über:
Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
Stehen mehr als 2 alternativen zur Auswahl entscheidet die relative Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des 1. Vorsitzenden ausschlaggebend. Bei Satzungsänderung ist eine 3/4-Stimmenmehrheit der Anwesenden erforderlich.
Über die Mitgliederversammlung ist jeweils ein Protokoll vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen. Sonstige Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand einberufen, wenn das Interesse der Prinzengarde es erfordert oder der vierte Teil der Mitglieder dieses unter Angabe von Gründen verlangt. Zu den Mitgliederversammlungen müssen sämtliche Mitglieder der Prinzengarde unter Angabe der Tagesordnung schriftlich geladen werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der Versammlung an die Mitglieder ergangen sein. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens vier Tage vor der Versammlung bei der Geschäftsstelle schriftlich einzureichen. Anträge der Mitglieder die schriftlich im laufenden Jahr vor dem Versand der Einladungen bei der Geschäftsstelle eingegangen sind, werden dann auf der Jahreshauptversammlung / Mitgliederversammlung als Tagesordnungspunkt behandelt.
Der Generalstab besteht aus 5 Mitgliedern. Dem Generalfeldmarschall, dem Generaloberst, dem General der Prinzengarde, dem Generalleutnant und dem Generalmajor. Der Generalfeldmarschall steht dem Generalstab vor. Der Generalstab entscheidet über Beförderungen des männlichen Gardecorps und Reserve Corps. Der 1.Vorsitzende besitzt ein Vorschlagsrecht bei anstehenden Beförderungen. In den Generalstab können nur Mitglieder des aktiven Gardecorps (Träger einer „großen Uniform“) im Range eines Oberst berufen werden.
Der Generalstab gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese Bedarf der Zustimmung des Vorstandes.
Die Prinzengarde unterscheidet 3 Arten von Mitgliedern:
1. Aktive Mitglieder des Gardecorps. Sie sind gehalten auf allen durch den Vorstand angesetzten Veranstaltungen und Repräsentationspflichten Uniform zu tragen. Zum Gardecorps gehören:
• Offiziere und Gardisten mit großer Uniform
• Aktivengarde
• Kinder und Jugendgarden
2. Aktive Mitglieder des Reservecorps. Sie sind ebenfalls gehalten auf allen durch den Vorstand angesetzten Veranstaltungen und Repräsentationspflichten Uniform zu tragen. Zum Reservecorps gehören:
• Offiziere und Gardisten mit kleiner Uniform (Litewka)
• Damenelferrat
3. Fördernde Mitglieder. Mitglieder die keine Uniform tragen, ungeachtet ob aktiv oder inaktiv, werden als fördernde Mitglieder bezeichnet.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 26.09.2018 beschlossen und genehmigt.
Prinzengarde Düren 1954 e.V.